Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Michael Haack, Ackerstr. 40, 26121 Oldenburg gegenüber Unternehmern und Kaufleuten

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von MICHAEL HAACK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die MICHAEL HAACK mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn MICHAEL HAACK ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn MICHAEL HAACK auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von MICHAEL HAACK

(1) MICHAEL HAACK erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen für Pflegedienste und medizinische Einrichtungen, insbesondere im Bereich des Onlinemarketings und der Lead-/Anfragengenerierung in Bezug auf Mitarbeitergewinnung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MICHAEL HAACK dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Einstellung und Vermittlung von Personal.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von MICHAEL HAACK zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch MICHAEL HAACK, bleibt der Vergütungsanspruch von MICHAEL HAACK unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist MICHAEL HAACK nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von MICHAEL HAACK zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht MICHAEL HAACK in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) MICHAEL HAACK ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von MICHAEL HAACK in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.

(8) MICHAEL HAACK garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

(9) Landingpages und Domains (auch Subdomains), die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von MICHAEL HAACK zur Verfügung gestellt werden, sind nach Beendigung der Zusammenarbeit an MICHAEL HAACK zu übergeben. Dem Kunden steht kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus zu.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen MICHAEL HAACK und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von MICHAEL HAACK eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von MICHAEL HAACK unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) MICHAEL HAACK kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. MICHAEL HAACK kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MICHAEL HAACK nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MICHAEL HAACK überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist MICHAEL HAACK verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von MICHAEL HAACK zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.

(6) MICHAEL HAACK ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird MICHAEL HAACK dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MICHAEL HAACK gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von MICHAEL HAACK hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von MICHAEL HAACK angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von MICHAEL HAACK erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von MICHAEL HAACK ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von MICHAEL HAACK ist anders lautend. Eine MICHAEL HAACK erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde MICHAEL HAACK nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses wird auf Anforderung von MICHAEL HAACK überlassen.

(4) MICHAEL HAACK stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an MICHAEL HAACK zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag zwischen MICHAEL HAACK und dem Kunden hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird der Vertrag zwischen MICHAEL HAACK und dem Kunden nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen. Im Fall der Vertragsverlängerung fällt eine bereits erhobene Setup-/Einrichtungsgebühr nicht ein weiteres Mal an.

(2) Etwaige darüber hinaus gehende freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MICHAEL HAACK beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MICHAEL HAACK eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MICHAEL HAACK vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MICHAEL HAACK sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber MICHAEL HAACK in Verzug, ist MICHAEL HAACK berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. MICHAEL HAACK wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) MICHAEL HAACK wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. MICHAEL HAACK ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass MICHAEL HAACK bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird MICHAEL HAACK innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist MICHAEL HAACK gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von MICHAEL HAACK unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber MICHAEL HAACK zu gewährleisten. MICHAEL HAACK behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über sein Unternehmen und seine Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass MICHAEL HAACK überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt MICHAEL HAACK insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von MICHAEL HAACK erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MICHAEL HAACK für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die MICHAEL HAACK nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an MICHAEL HAACK über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der MICHAEL HAACK anderweitig eingeräumt.

§ 13 Haftung

(1) MICHAEL HAACK haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MICHAEL HAACK nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet MICHAEL HAACK nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von MICHAEL HAACK maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von MICHAEL HAACK. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von MICHAEL HAACK (derzeit Oldenburg)


AGB Stand: 27.01.2021 © Vervielfältigung verboten





Bewerben Sie sich jetzt auf ein kostenloses Erstgespräch.

© Copyright 2021 - Mitarbeiter mit System